Rechnung 2.0
Ab 1. Januar 2016 definiert die Aufsichtsbehörde ARERA mit Beschl. 501/2014/R/com Anhang A die Bolletta 2.0 wie folgt: Kriterien im Hinblick auf die Transparenz von Rechnungen für den Strom- bzw. Gasverbrauch über städtische Netze.
Damit sollte die Art und Weise festgelegt werden, wie die Verkäufer sicherstellen, dass:
- die Informationen auf den ausgestellten Rechnungen korrekt sind und auf dem tatsächlichen Verbrauch basieren
- die Kunden für eingehende Kontrollen einfachen Zugang zu zusätzlichen Informationen über den historischen Verbrauch haben können
SELGAS hält sich bei der Erstellung ihrer Rechnungen an die von Bolletta 2.0 vorgegebenen Richtlinien.
Lesehilfe
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Artikel 20.1, 20.2 und 20.3 der Bolletta 2.0 stellt SELGAS seinen Kunden einen Leitfaden zum Lesen der Rechnung/Bolletta 2.0 zur Verfügung.
ANGEBOT GESCHÜTZTER MARKT FÜR ERDGAS
ANGEBOT FREIER MARKT FÜR ELEKTRISCHE ENERGIE
Glossar
In Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen und dem Beschluss 200/2015/R/com Anhänge i. d. g. F. veröffentlicht SELGAS das aktualisierte Glossar der einschlägigen Begriffe. Die Glossare sind auch auf der Website der Behörde zu finden.