Sozialbonus für die Lieferung von elektrischer Energie
Seit Dezember 2009 gilt der sogenannte Sozialbonus (d.h. „das Entschädigungssystem für die Kosten, die Haushaltskunden für die Lieferung von elektrischer Energie entstehen“). Diese Entschädigung in Form eines Abschlags auf die Rechnung für die Lieferung von elektrischer Energie ist ein von der Regierung eingeführtes Mittel, das Familien in wirtschaftlich und / oder gesundheitlich schwierigen Zeiten unterstützen und ihnen Einsparungen bei den jährlichen Ausgaben für elektrische Energie garantieren soll.
Auf den Sozialbonus können alle Haushaltskunden (Familien) zurückgreifen, die an Ihrem Wohnsitz mit elektrischer Energie versorgt werden und deren ISEE höchstens 7.500 Euro beträgt. Für Familien mit mindestens 4 Unterhaltsberechtigten Kindern wird die ISEE-Schwelle auf 20.000 Euro angehoben. Der Bonus wird für 12 Monate gewährt. Die Erneuerung kann bei unveränderter finanzieller Notlage beantragt werden.
Anspruch auf den Sozialbonus bei gesundheitlicher Bedürftigkeit haben alle Haushaltskunden (Familien) mit Familienmitgliedern in kritischem Gesundheitszustand, welche strombetriebene, medizinisch-therapeutische Geräte mit lebenserhaltender Funktion verwenden müssen.
Der Sozialbonus für wirtschaftliche Notwendigkeit und der Sozialbonus für gesundheitliche Notwendigkeit sind kumulierbar, sofern die dafür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind.
Um Zugang zum Sozialbonus zu erhalten, muss ein Antrag bei der Wohnsitzgemeinde oder einer anderen von dieser benannten Einrichtung gestellt werden, wobei die entsprechenden Formulare vorzulegen sind, die in jedem Teil ausgefüllt sein müssen.
Die Antragsformulare können von der Internetseite der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) www.arera.it heruntergeladen werden.
Für ein korrektes Ausfüllen der Formulare wird Folgendes benötigt: alle Informationen über den Kunden und dessen Wohnsitz, sein Familienbogen und die wesentlichen Angaben zum Lieferungsvertrag (aus den Stromrechnungen zu entnehmen) sowie die ISEE-Unterlagen.
Für die Beantragung des Sozialbonus für gesundheitliche Bedürftigkeit ist die Bescheinigung des Südtiroler Sanitätsbetriebs unerlässlich, während die ISEE-Unterlagen nicht notwendig sind.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite von der ARERA www.arera.it abrufbar oder unter der Grünen Nummer 800.166.654 erhältlich.