Sozialbonus für die Lieferung von Erdgas
Seit Dezember 2009 gilt der sogenannte Sozialbonus (d.h. „das Entschädigungssystem für die Kosten, die bei Haushaltskunden für die Lieferung von Erdgas entstehen“). Diese Entschädigung in Form eines Abschlags auf die Rechnung für die Lieferung von Erdgas ist ein von der Regierung eingeführtes Instrument, das Familien in wirtschaftlich schwierigen Zeiten unterstützen und ihnen Einsparungen bei den jährlichen Ausgaben für Erdgas garantieren soll.
Auf den Sozialbonus können alle Haushaltskunden (Familien) zurückgreifen, die an Ihrem Wohnsitz mit Erdgas versorgt werden, einen Gaszähler nicht größer als G6 haben und die ISEE höchstens 7.500 Euro beträgt. Für Familien mit mindestens 4 Unterhaltsberechtigten Kindern wird die ISEE-Schwelle auf 20.000 Euro angehoben.
Der Sozialbonus wird auch für Haushaltskunden anerkannt, dessen Wohnung mit der Heizungsanlage des Kondominiums beheizt werden, welche mit Erdgas betrieben wird. In diesem Fall erfolgt die Zahlung nicht auf der Rechnung, sondern über eine Überweisung, die in den Filialen der italienischen Post abgeholt werden kann.
Der Bonus ist für zwölf Monate gültig und kann verlängert werden, wenn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bestehen bleiben. Um Zugang zum Sozialbonus zu erhalten, muss ein Antrag bei der Wohnsitzgemeinde oder einer anderen von dieser benannten Einrichtung gestellt werden, wobei die entsprechenden Formulare vorzulegen sind, die in jedem Teil ausgefüllt sein müssen.
Die Formulare sind auf folgender Website in italienischer Sprache verfügbar: www.arera.it
Zum Ausfüllen der Formulare benötigen man alle Informationen zum Kunden, seinem Wohnsitz, seinem Familienstand und den Merkmalen des Erdgasliefervertrags (leicht auf den Rechnungen zu finden) sowie die notwendigen Unterlagen betreffend des ISEE.
Darüber hinaus kann der Sozialbonus für die Lieferung von Erdgas mit dem Sozialbonus für die Stromlieferung kombiniert werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website www.arera.it oder telefonisch unter der gebührenfreien Nummer 800.166.654.
Um Einsicht in die einschlägigen Rechtsvorschriften zu haben, wählen Sie den folgenden Link zum Anhang A des Beschlusses 402/2013/R/com.