Dem Zähler nachgeschaltete Sicherheitsüberprüfung

Mit dem Beschluss 40/2014/R/gas Anhang A (Bestimmungen zu den Sicherheitsüberprüfungen von gasbefeuerten Versorgungsanlagen) hat die Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt strengere, auf eine verbesserte Sicherheit nach dem Zähler ausgerichtete Regeln für Haushaltsanlagen aufgestellt.

Bei der Realisierung einer Gasanlage besteht demnach die Verpflichtung zur Überprüfung der vom Installateur erstellten Dokumentation (obligatorische technische Anhänge zur Konformitätserklärung).

Das Prüfen der Dokumentation ist Aufgabe des Vertriebspartners, der Verkäufer hingegen ist als Bindeglied zum Kunden beteiligt. SELGAS Srl hat die Aufgabe,

Die Beurteilung der geprüften Dokumentation wird positiv ausfallen, wenn sie den Bestimmungen der geltenden einschlägigen Gesetzgebung und technischen Normen entspricht.

Eine Überprüfung der Unterlagen ist in nachstehenden Fällen erforderlich:

Dem Vertriebspartner werden für die Durchführung der Überprüfung der Unterlagen nachstehende Einheitsbeträge nach Steuern anerkannt:

Nachstehend können Sie die Anhänge zu den Vorschriften herunterladen:

Informativer Anhang zu beim Verkäufer eingegangenen Kostenvoranschlagsanfragen: Anhang F/40

CIG-Leitlinie n. 11: CIG-Leitlinie

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